Streit um ein Tempolimit

Soll auf Autobahnen die Höchstgeschwindigkeit 130 km/h gelten?

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Auf den deutschen Autobahnen darf man oft so schnell fahren, wie man möchte. Es gibt bei uns im Land kein Tempolimit. Nur auf bestimmten Strecken müssen Autofahrer langsamer fahren, zum Beispiel 100 km/h. In Baustellen gilt auch immer eine Höchstgeschwindigkeit. Dort darf man dann nicht schneller als 60 oder 80 km/h fahren.

Besser für das Klima

In allen anderen Ländern der Welt gibt es ein Tempolimit. In Frankreich, Österreich und Italien darf man nicht schneller als mit 130 km/h unterwegs sein. In den Niederlanden haben Politiker gerade noch etwas Strengeres eingeführt. Hier darf man ab 1. März tagsüber auf den Autobahnen nur noch 100 km/h fahren. Die Regierung sagt: Das ist besser für das Klima.

Auch in Deutschland gibt es viele Menschen, die für ein Tempolimit sind. Sie sagen: Wenn Autos langsamer fahren, stoßen sie weniger Stickoxide aus. Und weniger Kohlendioxid. Das sind Stoffe, die die Luft verpesten und für den Klimawandel verantwortlich sind.

Und es gibt noch weitere Gründe: Wenn man nicht so rast, verbraucht ein Auto weniger Benzin oder Diesel. Zweitens ist langsameres Fahren weniger laut für die Umgebung. Und drittens ist es sicherer.

Antrag wurde abgelehnt

Im Bundestag ist im Oktober schon darüber abgestimmt worden, ob die Höchstgeschwindigkeit 130 km/h in Deutschland eingeführt werden soll. Aber der Antrag der Partei Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt. Die Parteien CDU und FDP wollen keine Begrenzung. Auch viele SPD-Politiker haben gegen ein Tempolimit gestimmt.

Über das Thema wird aber weiter hitzig diskutiert. Die SPD hat ihre Meinung geändert und könnte sich ein Tempolimit jetzt doch vorstellen. Auch einige große Organisationen sagen inzwischen, dass sie nicht mehr grundsätzlich gegen ein Tempolimit sind. Der deutsche Verkehrsminister Andreas Scheuer ist aber dagegen. Er sagt: Auf jeder dritten Autobahn gebe es schon Tempo-Beschränkungen. Die meisten Unfälle passierten außerdem auf Landstraßen.

Von Katrin Martens

veröffentlicht am 18. Januar 2020