Das sind die Corona-Regeln zum Schulstart

Eine Maskenpflicht gibt es nicht. Die Schulministerin empfiehlt aber, in den Schulen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.  

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Der Unterricht in den NRW-Schulen startet am 10. August ohne Maskenpflicht und mit freiwilligen Tests. Die Test-Kits werden in den Schulen ausgeteilt. 

Für 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen startet am 10. August 2022 wieder die Schule. 171.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler legen einen Tag später los. Welche Corona-Regeln gelten dann? Wir erklären euch, was das Schulministerium geplant hat. 

Die NRW-Schulministerin Dorothee Feller ist erst seit wenigen Wochen im Amt. Deswegen hat sie sich mit Fachleuten aus Schulen, dem Gesundheitsministerium und dem Familienministerium beraten, wie es mit den Corona-Regeln in den Schulen nun weitergehen soll. Zwei Dinge sind besonders wichtig, sagt die Schulministerin: „Die Schulen sollen offenbleiben und die Schulstunden sollen nicht angetastet werden.“ Die Schulen werden aber viel Spielraum haben, den Unterricht je nach Corona-Lage zu gestalten. 

Schulministerin empfiehlt die Schutzmaske

Der Reihe nach: Eine Maskenpflicht gibt es nicht. Auch die Schulleitung kann den Mund-Nasen-Schutz nicht einfach anordnen. Das lässt die aktuelle Gesetzgebung gar nicht zu, sagt Dorothee Feller. Die Schulministerin empfiehlt Lehrern und Schülern jedoch, eine Maske in den Unterrichtsräumen oder auf den Fluren zu tragen.  

Schülerinnen und Schüler sollen nur noch Corona-Tests machen müssen, wenn es einen Anlass dafür gibt. Wenn ein Schüler morgens Halsschmerzen hat, soll er sich zuhause testen. Fällt der Test positiv aus, bleibt er dort. Wenn etwa eine Schülerin während des Unterrichts Corona-Symptome bekommt, kann in der Schule getestet werden. Die Erkrankung muss durch einen Bürgertest oder einen PCR-Test bestätigt werden. 

Wie viele Corona-Tests in den Schulen noch vorhanden sind, weiß niemand so genau. Deswegen werden in den Tagen vor Schulstart die Reserven aufgefüllt. Am ersten Schultag können die Schülerinnen und Schüler einen Test vor Unterrichtsbeginn machen. Danach sollen sie Test-Kits mit nach Hause nehmen. Sie bekommen fünf Antigen-Tests pro Monat, um sich zuhause testen zu können, wenn sie Symptome haben. 

 Die Schulministerin fragt nach

Die Schulen konnten in den vergangenen zwei Jahren viel Erfahrung damit sammeln, was unter Corona-Bedingungen gut funktioniert und was nicht. Schulministerin Dorothee Feller findet deshalb, sie sollen diese Erfahrungen auch umsetzen dürfen. 

Wenn zum Beispiel mehrere Lehrer an Corona erkranken, soll die Schulleitung selbst entscheiden dürfen, ob nun Wechselunterricht stattfindet oder nicht. Ob alle neuen Regeln gut funktionieren, will die Ministerin bald herausfinden. 

Nach einem Monat fragt das Ministerium bei den Schulleitungen nach: Was hat gut geklappt? Was könnte man verbessern? Vielleicht werden die Regeln nach den Herbstferien dann noch einmal verändert.  

Von Corinna Zak

Veröffentlicht am 8. August 2022